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AGB / TERMS & CONDITIONS

(sorry, only german)

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1. ALLGEMEINES
Mit seiner Bestellung erkennt der Auftraggeber die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch für etwaige Folgegeschäfte – an. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben widersprochen. Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung von Illustrationen (nachfolgend: “das Werk”) zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.

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2. ANGEBOTE, HONORARE, ZAHLUNGEN, AUSFALLHONORAR
Alle Angebote sind freibleibend. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Mehrkosten oder -aufwand durch Erweiterung oder Verschiebung des ursprünglichen Auftrages oder bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing erhöhen das Honorar entsprechend. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, kann er ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertiggestellt, ohne dass dies der Illustrator zu vertreten hat, so steht ihm ohne Schadensnachweis das volle vereinbarte Honorar zu.

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3. EIGENTUMS-, URHEBER- UND NUTZUNGSRECHT, NUTZUNGSRECHTSVORBEHALT
Sämtliche Eigentums- und Urheberrechte am Original des Werkes verbleiben beim Illustrator. Der Illustrator ist der alleinige Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Werk. Dem Auftraggeber werden urheberrechtliche Nutzungsrechte ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu entgelten. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Illustrators dürfen diese Nutzungsrechte weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen werden. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber
kein Eigentum an dem überreichten Werk, es sei denn, der Illustrator verkauft ihm das Werk gegen ein zusätzliches Verkaufshonorar. Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentlicher Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Bildträger, Speicherung auf anderen Medien etc. bedarf, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten Nutzung gedeckt ist, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Illustrators. Alle nach diesem Vertrag an den Auftraggeber zu übertragenden Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Illustrator.
Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar des zweifachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig.

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4. BELEGEXEMPLARE, EIGENWERBUNG, NENNUNG DES ILLUSTRATORS,
Von jeder Veröffentlichung wird der Auftraggeber dem Illustrator nach Aufforderung mindestens drei Belegexemplare auf Anforderung kostenlos zuschicken. Der Illustrator ist berechtigt das Werk, Dias oder Abzüge von diesem zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. auch zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Diese Rechte stehen dem Illustrator nicht zu, sofern ihm dieses vom Auftraggeber vor Vertragsabschluß schriftlich, unter Nachweis eines berechtigten Interesses für einen bestimmten, zeitlich genau festgelegten Zeitraum untersagt wird. Der Illustrator hat Anspruch darauf, bei der redaktionellen Verwendung seines Werkes als Urheber benannt zu werden.

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5. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT, MÄNGELHAFTUNG, VERJÄHRUNG
Der Illustrator ist verpflichtet, das ihm in Auftrag gegebene Werk seinem Stil entsprechend, unter Berücksichtigung der ihm durch Aufgabenstellung und Layout des Auftraggebers vorgegebenen Details, herzustellen. Mängelrügen müssen umgehend nach Erhalt des Werks schriftlich erfolgen. Nach Ablauf von drei Werktagen gilt das Werk als vertragsgemäß abgenommen und die Mängelhaftung bei offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung beträgt 1 Jahr ab Lieferung, es sei denn es handelt sich um einen Vertrag mit Privat-Endabnehmern. Bei nachweislich fehlerhafter Leistung oder Lieferung leistet der Illustrator nach seiner Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung, wobei ihm durch
den Auftraggeber die dafür erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren ist. Andernfalls wird der Illustrator von jeder Gewährleistungspflicht frei. Nur wenn die Nachbesserung oder Neuherstellung durch sein Verschulden nicht in angemessener Zeit erfolgt oder endgültig fehlgeschlagen ist (grundsätzlich erst nach dem zweiten Versuch), hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag rückgängig zu machen, Herabsetzung des Preises oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen. Im letzteren Fall ist die Haftung wie unten beschrieben begrenzt. In jedem Fall erlischt die Mängelhaftung, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an dem Werk vorgenommen hat.

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6. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 

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